I. Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und der wortport.de (GBR) (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gelten nur diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich zugestimmt.
II. Leistungsumfang
1. Der jeweilige Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung (Korrekturen und/oder Lektorat) ergibt sich
a) aus der verbindlichen schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber oder
b) durch die Überweisung eines Betrags durch den Auftraggeber auf das Konto des Auftragnehmers laut aktueller Preisliste (Stand Februar 2023), aus der abgeleitet werden kann, in welchem Umfang die Korrektur seitens des Auftragnehmers erfolgen soll (Wortumfang des zu korrigierenden Textes).
2. Auftrag Korrektur. Der Auftragnehmer korrigiert die ihm via E-Mail zugesandten Texte in orthographischer und grammatikalischer Hinsicht. Bei unterschiedlicher Auffassung von Auftraggeber und Auftragnehmer in Bezug auf die korrekte Schreibung entscheidet der Eintrag bei Duden und/oder anderen gleichrangigen Instanzen (bspw. der Deutsche Sprachrat). Darüber hinaus darf der Auftragnehmer Hinweise geben für ein gefälliges Deutsch (Stilkunde).
Fachausdrücke werden entsprechend der allgemein üblichen Version korrigiert bzw. übersetzt (lexikalische Einträge). Anderes bedarf der schriftlich vereinbarten Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
2.1 Auftrag Lektorat. Unter Lektorat versteht man die Überarbeitung eines Textes bzw. eines Manuskriptes in sprachlicher, stilistischer und inhaltlicher Hinsicht. Der Auftragnehmer lektoriert in einem vor Auftragsannahme zu verabredenden Umfang.
3. Sofern der Auftraggeber keine besonderen Anweisungen in Form eines schriftlichen Briefings erteilt, wird die Gestalt des Ausgangstextes regelmäßig beibehalten. Der Auftragnehmer übernimmt gestalterische Aufgaben an dem zu lektorierenden Text nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und darüber hinaus nur dann, wenn dies ausdrücklich (Schriftform) durch den Auftraggeber gewünscht wird. Die Einteilung in sinnvolle Absätze stellt keinen gestalterischen Eingriff in den Text dar.
4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wettbewerbs-, warenzeichen- und namensrechtlich und/oder aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden sind.
5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Bereits erfolgte Zahlungen werden in diesem Fall anteilig dem Auftraggeber zurückerstattet.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise für die Leistungen des Auftragnehmers richten sich nach der aktuellen Preisliste. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
2. Anfallende Nebenkosten, wie z. B. Recherche in Datenbanken, Telefon-, Porto-, Telefax- oder Kurierkosten, werden vom Auftraggeber übernommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn fachspezifische Texte einer besonderen Recherche bedürfen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist das Honorar für die vom Auftragnehmer zu erbingende Leistung im Vorfeld fällig. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gilt über die gesetzlichen Regelungen hinaus folgende Vereinbarung: Eventuelles Wort-Guthaben des Auftraggebers verfällt acht Wochen nach der Rechnungsstellung. Ansonsten bleibt ein Wort-Guthaben des Auftraggebers unbefristet bestehen, es sei denn, die AGB der wortport.de sieht anderes vor.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
IV. Lieferzeit
1. Ist kein besonderer Liefertermin zwischen den Parteien vereinbart, erfolgt die Lieferung der überarbeiteten Texte durch den Auftragnehmer innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Frist.
2. Lieferzeiten sind verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird. Sie werden nach Werktagen (ausgenommen Samstage) berechnet.
3. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die von ihm lektorierten Texte per E-Mail oder per Telefax an den Auftraggeber zu versenden.
4. Setzt der Auftraggeber nach Verzugseintritt eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz statt der Leistung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers stets auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
5. Die Haftungsbegrenzungen gemäß IV. 4. gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Auftraggeber wegen des vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierzu Anlass gegeben hat, sind die bis zum Eintreffen der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Kosten vom Auftraggeber zu zahlen, mindestens aber eine Stornopauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes.
7. Der Auftragnehmer kann nach vorheriger geeigneter Ankündigung (Nachricht auf der Homepage oder Benachrichtigung via E-Mail) die Lieferzeit für seine zu erbringende Leistung ändern (beispielsweise im Fall von Urlaub oder Krankheit).
V. Widerspruch
Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf seinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
VI. Mängelansprüche
1. Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser den vom Auftragnehmer überarbeiteten Text unverzüglich nach Erhalt prüft und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Prüfung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, unter genauer Angabe des Mangels schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer rügt (§ 377 HGB).
2. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel zu überprüfen.
3. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern der Mangel nur unerheblich ist. Grundsätzlich kein Mangel bzw. unerheblich in diesem Sinne ist die Verwendung einer bestimmten Formulierung, die vom Auftraggeber lediglich aus sonstigen, zum Beispiel stilistischen Gründen beanstandet wird.
4. Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vorliegt, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt, die nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder durch Nachlieferung erfolgen kann. Bevor der Auftraggeber weitere Ansprüche oder gesetzliche Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Selbstvornahme) geltend machen kann, ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit vom Auftragnehmer keine anders lautende Garantie abgegeben wurde. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligem Nacherfüllungsversuch fehl, ist diese unmöglich, dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert der Auftragnehmer die Nacherfüllung, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Für die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen gilt VI.
5. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Diese Verjährungsfrist gilt auch für Mangelfolgeschäden. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften im Falle eines arglistigen Verschweigens eines Mangels bleiben unberührt.
6. Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte Lektoratsarbeiten oder sonstige fehlerhafte Leistungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht lesbare Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder sonst fehlerhaftes, vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material verursacht werden.
VII. Schadensersatz
1. Die Geltendmachung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln der erbrachten Leistung ist ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer eine Nacherfüllung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht ausführen kann.
2. Die Geltendmachung von Schadensersatz für Mangelschäden setzt ein Verschulden des Auftragnehmers voraus. Für Mangelfolgeschäden aufgrund der Erbringung einer mangelbehafteten Leistung haftet der Auftragnehmer nur, sofern der Schaden auf einer wenigstens fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Auftragnehmers beruht.
3. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis, aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, für Verletzungen des Lebens, bei Körper- und Gesundheitsschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit oder bei einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
4. Für Verlust oder Untergang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Vorlagen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe des materiellen Wiederbeschaffungswertes.
5. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Änderungen der Beweislast sind mit den Regelungen in VI. 1. bis VI. 4. nicht verbunden.
VIII. Gerichtsstand/Erfüllungsort
1. Gerichtsstand ist Plattling.
2. Erfüllungsort für Leistungen des Auftragnehmers sind dessen Geschäftsräume. Für Zahlungsverpflichtungen ist der Erfüllungsort Plattling.
www.wortport.de, Goethestraße 4, 9444 Plattling; Telefon 0160/2408289, E-Mail buero@wortport.de
Johannes Flörsch
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