Zugegeben, ich war mir nicht ganz sicher, dachte aber: Wird schon niemanden interessieren, ob der Satz richtig ist. Irrtum! Es interessierte jemanden.
Kollege Wolfgang Schwerdt war’s, der sich an meinem Satz vom „Erinnern“ rieb: „Ist das so richtig, wie du es schreibst?“, wollte er von mir wissen. Und ich versprach Aufklärung. Schau’n wir also mal.
Sich erinnern vs. an etwas vs. etwas erinnern
„Die Meldung war ein satirischer Beitrag (dessen Urheber ich jetzt leider nicht mehr erinnere).“
So stand’s auf Facebook, so hatte ich es geschrieben. Ich erinnere etwas – diese Formulierung hat Wolfgang gestört. Muss es nicht heißen „… an dessen Urheber ich mich nicht erinnere …“? Hier die Lösung:
Diät-Rat von Duden: „Du darfst!“ Aber …
Eines der unter Autoren weniger bekannten Bücher ist Dudens Band 9: „Richtiges und gutes Deutsch • Zweifelsfälle der deutschen Sprache“. Schade eigentlich, der Band ist eine extrem hilfreiche Quelle – wie auch im Fall von „Erinnern“. Ich zitiere:
Der Gebrauch von erinnern mit dem Akkusativ (jmdn./etwas erinnern) statt sich erinnern mit dem Genitiv (sich jmds./einer Sache erinnern) oder mit einem Präpositionalobjekt (sich an jmdn./an etwas erinnern) ist landschaftlich begrenzt. Es kommt vor allem in Norddeutschland vor.
Zusammengefasst: „Dessen Urheber ich … nicht mehr erinnere“ klingt für norddeutsche Ohren vermutlich richtiger als für Menschen aus dem Süden. Standardsprachlich aber, so heißt es im Duden Bd. 9 weiter, empfiehlt es sich, folgendermaßen zu sprechen und zu schreiben:
Erinnerst du dich daran? oder (in gehobener Sprache) Erinnerst du dich dessen?, aber nicht: Erinnerst du das?
Oder: Ich erinnere mich an den Vorfall oder Ich erinnere mich des Vorfalles, aber nicht: Ich erinnere den Vorfall.
Ich will versuchen, mich dessen in Zukunft erinnern.
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